Arbeitskreis Mauersegler

Die Aktivitäten werden nunmehr vom AK Fledermäuse und dem Projekt  Artenschutz an Gebäuden abgedeckt.

Aufgaben des AK
Es gibt einen Vogel, der außerhalb der Brutzeit sein ganzes Leben in der Luft verbringt: der Mauersegler. Ob auf dem Zug nach Afrika, beim Aufenthalt im Winterquartier, auf Nahrungssuche und selbst im Schlaf - die langen, sichelförmigen Flügel und der aerodynamische Körperbau erlauben es den Insektenjägern, so gut wie ausschließlich in der Luft zu leben.
Nur zum Brüten ist der Mauersegler auf festen Boden angewiesen. Seine Nistplätze liegen in Dächern und Mauernischen hoher Stadtgebäude. Und dies macht den Segler inzwischen zum Sorgenkind: Immer mehr Brutplätze unter Hausdächern fallen der Sanierung zum Opfer, moderne Bauten bieten kaum noch Einschlüpfe zum Nisten. Dabei sind Mauersegler hier zu Lande ausschließlich auf Bauwerke angewiesen.

 

Mauersegler, Foto
A. Limbrunner

2003 hat der LBV den eleganten Flieger (der übrigens nicht mit Schwalben, sondern mit den Kolibris verwandt ist) zum „Vogel des Jahres“ gewählt, um auf seine wachsende Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Der LBV versucht nicht nur, vorhandene Brutquartiere zu schützen oder Ersatz zu schaffen, sondern steht bei allen Fragen rund um den Mauersegler zur Seite: Von der Pflege verletzter Vögel bis zur Beratung bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen.


Verletzter Mauersegler gefunden ­– was tun?

Ein Mauersegler sitzt am Fuß eines Gebäudes auf dem Pflaster. Wenn er es nicht schafft, mit eigenen Kräften wieder abzuheben, dann braucht er Hilfe.
Bitte geben Sie den Vogel sofort in fachkundige Pflege! Wer keine Erfahrung hat, kann dem Segler auch mit noch so gut gemeinten Bemühungen nur schaden, etwa durch falsche Ernährung oder nicht sachgemäße Unterbringung.



Junger Mauersegler
Foto: A. v. Vacano

Fachkundige Hilfe finden Sie bei folgender Adresse:

  Familie Kistler, Tel.: 089-642 2756, Email: m.kistler@freenet.de

Wichtig ist es, den Vogel bis zur Abgabe dunkel und warm zu halten. Setzen Sie ihn dazu in ein nicht zu enges Behältnis mit genügend Atemzufuhr (!), das mit Zellstoffpapier oder Stoff ausgepolstert wird und katzensicher verschlossen wird.
Noch eine Bitte:
Werfen Sie den Mauersegler nicht in die Luft in dem – leider verbreiteten – Glauben, er benötige nur ein wenig Schwung und Starthöhe, um wieder fliegen zu können! Ebenso falsch wäre es, ihn aus einem Stockwerk einfach zum Fenster hinauszuwerfen.


Wie melde ich ein Brutquartier?
Mauersegler können wir hier zu Lande am wirksamsten schützen, wenn wir ihre Brutquartiere in Städten und größeren Ortschaften unbehelligt lassen. Segler sind sehr ortstreu und kehren oft ihr Leben lang an die selben Nistplätze zurück. Selbst wenn ein Gebäude abgerissen oder für die Vögel unzugänglich gemacht wird, verbringen sie den Sommer über dem angestammten Brutplatz kreisend ­ bis nach einigen Jahren die Population erlischt. Ein Drama, das sich leider in immer mehr Städten, nicht nur in München, abspielt.
Mauersegler-Nistplätze stehen unter Naturschutz. Nach Paragraf 41 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, ihre Brutplätze zu zerstören oder die Segler während der Jungenaufzucht (Mai bis August) zu behelligen. 

Für gezielte Schutzmaßnahmen benötigen wir Hinweise auf brütende oder fütternde Altvögel. Melden Sie deswegen bitte Beobachtungen, wenn Mauersegler in einen Gebäudespalt ein- oder ausfliegen. Die beste Beobachtungszeit ist in den Abendstunden bis zur Dämmerung. 

Meldebogen für Gebäudebrüter. Einfach herunterladen, drucken und ausgefüllt senden an:
   Landesbund für Vogelschutz
   Projekt Artenschutz an Gebäuden
   Klenzestr. 37
   80469 München

…oder ganz einfach am Computer ausfüllen und per email senden an: s-weber@lbv.de
   Meldebogen als pdf-Datei oder Meldebogen als word-Datei